Straßenverkehrsrecht
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Zanft hat sich seit
der Gründung auf Straßenverkehrsrecht spezialisiert. Die Zahl der in
Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge hat die 50-Millionen-Grenze
überschritten. Wenn von der Polizei im Jahre 2004 insgesamt 2,45
Millionen Unfälle, -davon 2,13 Millionen nur mit Sachschaden,
320.000 aber auch mit Personenschaden erfasst worden sind, so
spiegelt dies die wachsende Bedeutung des Rechtsgebietes
wider.
Bei einem Verkehrsunfall haben Sie es mit dem
Gegner "Versicherung" zu tun. Die Sachbearbeiter der jeweiligen
Versicherung sind Experten auf dem Gebiet Verkehrsrecht. Nur ein
Spezialist als Anwalt bietet Gewähr dafür, dass Ihnen der
Schadenersatz vollständig und zügig, unter Ausschöpfung aller
Möglichkeiten zugesprochen wird. Haben Sie z.B. einen
Personenschaden, steht Ihnen Schmerzensgeld zu, dessen Höhe nur
jemand bemessen kann, der die ganze Palette der Vergleichsfälle
kennt.
Die Durchsetzung der Sach- und
Personenschäden, egal ob unverschuldet oder verschuldet, ist ein
ständiger Kampf mit der Versicherung. RA Zanft hat viele
aussergerichtliche und gerichtliche Kämpfe erfolgreich gegen die
Versicherungen geführt. Es bleibt bei den in Rede stehenden
Kämpfen zu berücksichtigen, dass auch ohne Rechtsschutzversicherung
die Anwaltskosten bei einem unverschuldet erlittenen Unfall von der
Versicherung zu erstatten sind. Selbst wenn
Sie der Auffassung sind, der Verkehrsunfall sei von Ihnen
verschuldet, wird geprüft, ob nicht ein Mitverschulden des Gegners
in Frage steht.
Verschuldete Straßenverkehrsunfälle münden
vielfach in Straf- und Bußgeldverfahren. Die zentrale Tätigkeit der
Kanzlei von Rechtsanwalt Zanft liegt im Schutz des Mandanten vor
überaus harter und unangemessener Bestrafung. Es werden spezielle
Verteidigungsstrategien eingesetzt, um das Verkehrsdelikt ohne
Punktebelastung oder Fahrverbot abzuschließen. Daran sind nicht
nur Berufskraftfahrer interessiert, sondern jeder
Fahrerlaubnisinhaber.
Diese Fahrerlaubnis kann durch eine
Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht gefährdet sein. Die zentrale
Aufgabe der anwaltlichen Tätigkeit liegt darin, das Verfahren
gegenüber der Staatsanwaltschaft ohne Entzug der Fahrerlaubnis zu
beenden.
RA Zanft steht dem Mandanten in
allen Verkehrsrechtsproblemen so früh wie möglich, mündlich sowie
schriftlich ständig für Fragen zur
Verfügung.
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