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 Straßenverkehrsrecht

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Zanft hat sich seit der Gründung auf Straßenverkehrsrecht spezialisiert. Die Zahl der in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge hat die 50-Millionen-Grenze überschritten. Wenn von der Polizei im Jahre 2004 insgesamt 2,45 Millionen Unfälle, -davon 2,13 Millionen nur mit Sachschaden, 320.000 aber auch mit Personenschaden erfasst worden sind, so spiegelt dies die wachsende Bedeutung des Rechtsgebietes wider.

Bei einem Verkehrsunfall haben Sie es mit dem Gegner "Versicherung" zu tun. Die Sachbearbeiter der jeweiligen Versicherung sind Experten auf dem Gebiet Verkehrsrecht.
Nur ein Spezialist als Anwalt bietet Gewähr dafür, dass Ihnen der Schadenersatz vollständig und zügig, unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten zugesprochen wird. Haben Sie z.B. einen Personenschaden, steht Ihnen Schmerzensgeld zu, dessen Höhe nur jemand bemessen kann, der die ganze Palette der Vergleichsfälle kennt.

 
Die Durchsetzung der Sach- und Personenschäden, egal ob unverschuldet oder verschuldet, ist ein ständiger Kampf mit der Versicherung. RA Zanft hat viele aussergerichtliche und gerichtliche Kämpfe erfolgreich gegen die Versicherungen geführt.
Es bleibt bei den in Rede stehenden Kämpfen zu berücksichtigen, dass auch ohne Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten bei einem unverschuldet erlittenen Unfall von der Versicherung zu erstatten sind.
Selbst wenn Sie der Auffassung sind, der Verkehrsunfall sei von Ihnen verschuldet, wird geprüft, ob nicht ein Mitverschulden des Gegners in Frage steht.

Verschuldete Straßenverkehrsunfälle münden vielfach in Straf- und Bußgeldverfahren. Die zentrale Tätigkeit der Kanzlei von Rechtsanwalt Zanft liegt im Schutz des Mandanten vor überaus harter und unangemessener Bestrafung.
Es werden spezielle Verteidigungsstrategien eingesetzt, um das Verkehrsdelikt ohne Punktebelastung oder Fahrverbot abzuschließen.
Daran sind nicht nur Berufskraftfahrer interessiert, sondern jeder Fahrerlaubnisinhaber.

Diese Fahrerlaubnis kann durch eine Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht gefährdet sein. Die zentrale Aufgabe der anwaltlichen Tätigkeit liegt darin, das Verfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft ohne Entzug der Fahrerlaubnis zu beenden.

RA Zanft steht dem Mandanten in allen Verkehrsrechtsproblemen so früh wie möglich, mündlich sowie schriftlich ständig für Fragen zur Verfügung.
 

www.rechtsanwalt-zanft.de